Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Wenn die bisherigen Unterstützungsangebote durch den sonderpädagogischen Dienst nicht ausreichen und die Aktivität und Teilhabe des Schülers, der Schülerin weiterhin gefährdet scheinen, kann eine diagnostische Überprüfung durch die Eltern und/oder Schule beantragt werden. Dieser Antrag wird von den Eltern oder der Schulleitung direkt an die Begleitstelle Inklusion gesendet. Begleitstelle.Inklusion(@)ssa-nt.kv.bwl.de
Hier erfolgt die Überprüfung durch das staatliche Schulamt Nürtingen.
Formular - Antrag Schule SJ23-24.pdf
Auch die Eltern können beim Staatlichen Schulamt einen Antrag zur Überprüfung stellen.